Die Begegnung TSV Schott Mainz – VfR Aalen am morgigen Sonntag, den 05.12.2021 kann nicht stattfinden.
Die Absage erfolgt auf Antrag des VfR Aalen auf Grundlage von § 14 der Spielordnung in Verbindung mit § 50 Nr. 2 aus dringendem Grund. Bei mehreren Spielern des VfR Aalen wurde der Erregernachweis auf das Coronavirus SARS-COV-2 erbracht (Nachweis der positiven Testergebnisse), sodass für das Spiel am Sonntag nicht die gemäß § 14 der Spielordnung erforderliche Anzahl an Spielern zur Verfügung steht.
Eine Spielabsetzung aus dringendem Grund gemäß § 50 Nr. 2 erfolgt nur dann, wenn einem Verein aufgrund positiver Testungen und/oder behördlich angeordneter Absonderungen (Quarantäne) weniger als 16 Spieler oder nicht mindestens ein Torhüter zur Verfügung stehen. Maßgeblich für die Ermittlung der zur Verfügung stehenden Spieler sind sämtliche Spieler, die in der Saison 2021/22 mind. ein Mal im Spieltagskader gelistet waren. Nicht immunisierte (nicht genesene bzw. nicht geimpfte) Spieler, werden stets so behandelt, als stünden sie dem Verein zur Verfügung, soweit sie nicht positiv getestet wurden.
Beide Vereine befinden sich bereits in der finalen Absprache bzgl. eines Nachholtermins, welcher wie gewohnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt angesetzt wird. Die neue Ansetzung erfolgt in der kommenden Woche.
Wir wünschen allen betroffenen Spielern des VfR Aalen einen milden Krankheitsverlauf und eine baldige vollständige Genesung!