Auf Grundlage der am vergangenen Mittwoch getroffenen Vereinbarungen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin, werden derzeit auf Länderebene neue Corona-Verordnungen erarbeitet, die ab dem 1. Dezember in Kraft treten und Auswirkungen auf den weiteren Spielbetrieb der Regionalliga Südwest haben werden.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 30.10.2020 ist im Bundesland Rheinland-Pfalz seit dem 02.11.2020 der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten untersagt. Gestattet ist er davon abweichend gemäß § 10 Abs. 4 CoBeLVO ausschließlich den „Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga sowie der 3. Liga der Herren“, damit also nicht der Regionalliga Südwest als 4. Liga.
Im Saarland konnten Teilnehmer der Regionalliga Südwest in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise die Erlaubnis zum Betrieb und zur Nutzung von Sportstätten durch die zuständige Ortspolizeibehörde erhalten. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen war den Teilnehmern der Regionalliga Südwest der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiterhin gestattet.
Die Verordnungen der Bundesländer treten am 30.11.2020 außer Kraft, sodass am Montag mit rechtsverbindlichen Neufassungen aus allen vier Bundesländern zu rechnen ist.
Wie bereits mitgeteilt, kann der Spielbetrieb der Regionalliga Südwest im Dezember fortgeführt werden, sofern der Trainings- und Spielbetrieb in allen vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) gemäß entsprechender Verfügungslage möglich ist. Diese Vorgehensweise hat die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR gestern nochmals im Einvernehmen mit der Gesellschafterversammlung bekräftigt und mit den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Regionalliga Südwest im Rahmen einer Videokonferenz besprochen.
Als Re-Start wäre dann das Wochenende 11.-13. Dezember 2020 angedacht.
Nach einem Bericht der Offenbach Post erteilte die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereits eine mündliche Zusage, die Einstufungen an die restlichen Bundesländer anzugleichen.