Waldhof Mannheim:DFB-Bundesgericht lehnt Öffnung der Ost weiterhin ab

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Das DFB Bundesgericht hat bekanntlich im Urteil vom 25.09.2018 die Auflage des Urteil des DFB Sportgerichts vom 13.07.2018, wonach die offiziellen Fanbereiche in die Blöcke F-G-H und M-N-O zu verlegen sind, in der Form erweitert, dass diese Auflage zurückgenommen werden kann, sobald eine einvernehmliche Konzeption zwichen Spielbetriebs GmbH, der Polizei und dem DFB gefunden ist.

Am 15.10.2018 hat der SV Waldhof Mannheim erstmals die Abteilungen „Verbandsrecht“ und „Services & Sicherheit“ des DFB schriftlich um eine offizielle Definition, was unter einem „offiziellen Fanbereich“ laut DFB zu verstehen ist, gebeten um keinen Auflagenverstoß zu begehen. Hierauf erfolgte bislang keine Rückantwort, sodass man, um einen Auflagenverstoß zu vermeiden, die Ost in Gänze aus dem Verkauf genommen hat.

Der SV Waldhof Mannheim hatte sodann nach mehreren Gesprächen mit der Stadt Mannheim, der Polizei Mannheim und weiteren Sicherheitspartnern eine für alle Seiten tragbare und zukundsfähige Konzeption zur Erweiterung des Fanbereichs um die Otto-Siffling-Tribüne und zur Erhöhung der Sicherheit gefunden und verschriftlicht.

Am heutigen Tag, den 18.04.2019, hat der SV Waldhof Mannheim den offiziellen Beschluss des DFB-Bundesgerichts erhalten, welcher besagt, dass der Antrag zur Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne als offizieller Fanbereich kostenpflichtig zurückgewiesen wird. Als Begründung führt der zuständige Richter an, dass bislang keine im Sinne des Urteils „einvernehmliche Konzeptzion“ vorliegt. Grund hierfür sei unter anderem eine fehlende Abstimmung der Konzeption mit dem DFB. Als weiterer Grund wird die aktuelle provisorische Lösung der zukünftigen Sektorentrennung hinter der Ost genannt. Hierzu hatte der SVW jedoch mit Zustimmung aller Sicherheitspartner dem DFB kommuniziert, dass nach Abnahme der Konzeption durch den DFB eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll. Ebenso wird angeführt, dass nicht ersichtlich sei, ob das neue Ballfangnetz baulich zureichend installiert sei, obwohl dies durch die Polizei Mannheim explizit bestätigt wurde. Des Weiteren wird eine rechtverbindliche Selbstverpflichtung des SVW bezüglich der Sitzplatzbereiche(Preise und Anzahl der Tickets, Kontrollen ) verlangt. Diese soll scheinbar die unterschiedliche Preisgestaltung von Sitz-und Stehplatzpreisen, und die bereits bestehende Reglementierung der Ticketzahl für die Ost enthalten. Zudem verweist der Beschluss unverständlicherweise auf fehlende Wellenbrecher, welche eigentlich auf einer Sitzplatztribüne nicht vorgeschrieben sind.

Ergänzend zum heutigen Beschluss wurde im aktuellen Zulassungsverfahren zur 3.Liga zudem die Auflage erteilt, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass man die Otto-Siffling-Tribüne nicht als offiziellen Fanbereich ausweist, solange die Auflage aus dem Urteil des DFB Bundesgericht bestand hat.

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1 Kommentar

  1. Es ist wie es ist der DFB hat ein echtes Problem mit dem WALDHOF. Es geht nicht um Lösung (sonst würde man miteinander reden) sondern der WALDHOF soll klein gehalten werden. Ich bin Fan, wie viele tausende auch , ohne Randale oder übers Ziel hinaus zu gehen. Die Chaoten die jeder andere Verein auch hat , dürfen nicht missbraucht werden, um Machenschaften seitens des DFB egal gegen welchen Verein durchzusetzen . Wie feiern unseren WALDHOF am Samstag und ignorieren die Mafia DFB

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